Stand: November 2025
Wir freuen uns sehr, wenn du voll&ganz weiterempfiehlst – ob online oder ganz persönlich. Damit alles fair, transparent und einfach bleibt, findest du hier die Bedingungen für unser Empfehlungsprogramm.
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an den folgenden Programmen (gemeinsam „Empfehlungsprogramm“ genannt):
Am Empfehlungsprogramm können teilnehmen:
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht; voll&ganz kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(1) Jede:r bestehende voll&ganz-Kund:in erhält – sofern technisch verfügbar – im Kundenkonto:
(2) Wird über diesen Link bzw. unter Angabe dieses Codes eine Bestellung aufgegeben, gilt die Empfehlung als erfolgreich, wenn:
(3) Vorteile für Neukund:innen
(4) Vorteile für Empfehlende
(1) In jeder Bestellung können Empfehlungs-Karten beiliegen (z. B. mit dem Text „Wem würdest du gutes Essen wünschen?“).
(2) Diese Karten können:
(3) Wird der auf der Karte angegebene Code von einer Person verwendet, die:
gilt dies als erfolgreiche Empfehlung im Sinne von Ziffer 3.
(4) In diesem Fall erhält:
(5) Pro Bestellung kann immer nur ein Rabatt-Gutschein erfasst werden.
(1) Das Profi-Empfehlungsprogramm richtet sich an Personen und Organisationen, die voll&ganz im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit empfehlen, z. B.:
(2) Voraussetzung ist:
Mit der Bestätigung erhältst du deinen persönlichen Partner-Link und Partner-Code.
(3) Die Teilnahme erfolgt auf selbstständiger Basis. Durch die Teilnahme entsteht kein Arbeitsverhältnis, keine Handelsvertretung und keine Gesellschaft zwischen dir und voll&ganz.
(1) Für jede über deinen persönlichen Partner-Link oder Partner-Code vermittelte, erfolgreich abgeschlossene Bestellung von Kund:innen erhältst du eine Provision in Höhe von 7 %.
(2) Provisionsbasis
(3) 2-stufiges Provisionsmodell (3 % auf geworbene Kund:innen deiner Kund:innen / Sub-Partner:innen)
(4) Die Provisionssätze (7 % / 3 %) gelten dauerhaft für alle vermittelten Bestellungen der jeweiligen Kund:innen, solange:
voll&ganz kann die Provisionssätze für zukünftige Empfehlungen nach Maßgabe von Ziffer 11 ändern.
(1) Die Abrechnung und ggf. Auszahlung der Provisionen erfolgt nach den im Partnerbereich angegebenen Modalitäten (z. B. monatlich, ab einem bestimmten Mindestbetrag, in Form einer Gutschrift oder Auszahlung).
(2) Voraussetzung für eine Auszahlung ist grundsätzlich, dass:
(3) voll&ganz ist berechtigt, Provisionen zu stornieren oder zu korrigieren, wenn Bestellungen rückabgewickelt oder offenkundig missbräuchlich generiert wurden.
Im gesamten Empfehlungsprogramm – sowohl für Endkund:innen als auch für Profi-Partner:innen – sind insbesondere untersagt:
Bei Verstößen ist voll&ganz berechtigt,
(1) Für Endkund:innen, die lediglich Rabatte oder Gutscheine erhalten, kann es sich in der Regel um private Vorteile handeln; im Zweifel sind steuerliche Fragen individuell zu klären.
(2) Wenn du als Profi-Partner:in am Empfehlungsprogramm teilnimmst, gelten für dich ggf. steuerrechtliche Pflichten in Bezug auf erhaltene Provisionen oder Sachleistungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer etc.). Bitte kläre dies individuell mit deiner Steuerberatung.
(3) voll&ganz übernimmt keine Haftung für die steuerliche Behandlung deiner Einnahmen aus dem Empfehlungsprogramm.
(1) Im Rahmen des Empfehlungsprogramms verarbeitet voll&ganz personenbezogene Daten, insbesondere:
(2) Die Datenverarbeitung dient der technischen Durchführung, Abrechnung und Missbrauchskontrolle des Empfehlungsprogramms.
(3) Weitere Informationen zu Art, Umfang und Zwecken der Datenverarbeitung, zu deinen Rechten sowie zu Kontaktmöglichkeiten der Verantwortlichen findest du in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung auf unserer Website.
(1) voll&ganz behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm – insgesamt oder einzelne Programmteile – jederzeit:
(2) Dies gilt insbesondere für:
(3) Änderungen gelten jeweils für zukünftige Empfehlungen. Für bereits erfolgreich vermittelte und bestätigte Bestellungen bleiben die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Konditionen maßgeblich, sofern nicht zwingende gesetzliche Gründe oder Missbrauchsverdacht etwas anderes erfordern.
(4) Ein Anspruch auf eine bestimmte Dauer des Programms, auf bestimmte Konditionen oder auf Teilnahme besteht nicht.
Du hast Fragen zum Empfehlungsprogramm, möchtest dich als Profi-Partner:in anmelden oder einen Missbrauch melden?
Dann schreib uns an:
kontakt@vollundganz.de
Du suchst Dir aus, was Du gerne von uns erhalten möchtest – zum Beispiel ein Probierpaket oder einen Gutschein für den Online-Shop.
Bei der Bestellung bestätigst Du, dass Du mit dabei bist, sobald die Mindestteilnehmerzahl bei der Kampagne erreicht wird.
Wenn genug Vorbestellungen eingegangen sind, wird Deine Bezahlung abgebucht und wir starten mit der Produktion. Du hast also kein Risiko, hilfst aber bei der Finanzierung.
Die Gerichte werden dann frisch zubereitet, schockgefrostet und anschließend direkt zu Dir nach Hause geliefert.
So bekommst Du vollwertiges Essen für Deinen Alltag, und wir können Dank Deiner Unterstützung den Start von voll&ganz realisieren – planbar, nachhaltig und gemeinsam mit Dir.