98% Weiterempfehlung

Teilnahmebedingungen 
für das
voll&ganz-Empfehlungsprogramm

 Stand: November 2025

Wir freuen uns sehr, wenn du voll&ganz weiterempfiehlst – ob online oder ganz persönlich. Damit alles fair, transparent und einfach bleibt, findest du hier die Bedingungen für unser Empfehlungsprogramm.

  1. Geltungsbereich und Programmarten

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an den folgenden Programmen (gemeinsam „Empfehlungsprogramm“ genannt):

  1. Kunden-werben-Kunden-Programm
    Für bestehende voll&ganz-Kund:innen, die Freund:innen, Familie oder andere Personen empfehlen.
  2. „voll&ganz Empfehlungsprogramm für Profis“
    Für Ernährungsberater:innen, Coaches, Pflegedienste, Heilpraktiker:innen, Gesundheitsberater und andere professionelle Partner:innen, die voll&ganz in ihrem beruflichen Umfeld empfehlen.
  1. Wer kann teilnehmen?

Am Empfehlungsprogramm können teilnehmen:

  • natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland,
  • bestehende voll&ganz-Kund:innen mit einem gültigen Kundenkonto (für das Kunden-werben-Kunden-Programm),
  • registrierte voll&ganz-Partner:innen (z. B. Ernährungsberater:innen, Coaches, Pflegedienste, Heilpraktiker:innen, Gesundheitsberater), die sich über das vorgesehene Partnerformular für das Profi-Programm angemeldet und eine Bestätigung von voll&ganz erhalten haben.

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht; voll&ganz kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

TEIL A – Kunden-werben-Kunden-Programm
  1. Funktionsweise des Kunden-werben-Kunden-Programms

(1) Jede:r bestehende voll&ganz-Kund:in erhält – sofern technisch verfügbar – im Kundenkonto:

  • einen persönlichen Empfehlungslink und
  • einen persönlichen Empfehlungscode.

(2) Wird über diesen Link bzw. unter Angabe dieses Codes eine Bestellung aufgegeben, gilt die Empfehlung als erfolgreich, wenn:

  • es sich bei der bestellenden Person um eine:n Neukund:in handelt (erste Bestellung bei voll&ganz),
  • die Bestellung vollständig bezahlt ist und
  • kein Widerruf, keine vollständige Rückgabe oder Stornierung erfolgt ist.

(3) Vorteile für Neukund:innen

  • Neukund:innen erhalten einmalig 10 % Rabatt auf ihre erste Bestellung, sofern sie den Empfehlungslink oder -code korrekt verwenden und die Voraussetzungen auf der Website erfüllt sind (z. B. Mindestbestellwert, ggf. Ausschluss einzelner Produkte).

(4) Vorteile für Empfehlende

  • Die empfehlende Person erhält für jede erfolgreiche Empfehlung einen 10 %-Vorteil auf eine künftige Bestellung (z. B. als Gutschein oder Rabatt), der im Kundenkonto oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird.
  • Die konkrete Ausgestaltung (Gutschein, Rabatt, Gültigkeitsdauer, Mindestbestellwert etc.) ergibt sich aus den jeweils aktuellen Angaben auf der Website bzw. im Kundenkonto.
  1. Empfehlungs-Karten (Postkarten in Bestellungen)

(1) In jeder Bestellung können Empfehlungs-Karten beiliegen (z. B. mit dem Text „Wem würdest du gutes Essen wünschen?“).

(2) Diese Karten können:

  • einen individuellen 10 %-Code für eine erste Bestellung enthalten und/oder
  • Platz für den persönlichen Empfehlungscode der bestehenden Kundin / des bestehenden Kunden bieten (z. B. „Code: SOPHIE10“).

(3) Wird der auf der Karte angegebene Code von einer Person verwendet, die:

  • bislang nicht Kund:in bei voll&ganz ist (Neukund:in) und
  • die übrigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt,

gilt dies als erfolgreiche Empfehlung im Sinne von Ziffer 3.

(4) In diesem Fall erhält:

  • die neue Kundin / der neue Kunde: 10 % Rabatt auf die erste Bestellung (gemäß den jeweils gültigen Aktionsbedingungen),
  • die empfehlende Person: einen weiteren 10 %-Vorteil für eine zukünftige Bestellung (nach Maßgabe der jeweils aktuellen Konditionen).

(5) Pro Bestellung kann immer nur ein Rabatt-Gutschein erfasst werden.

TEIL B – „voll&ganz Empfehlungsprogramm für Profis“
  1. Registrierung und Teilnahme als Profi-Partner:in

(1) Das Profi-Empfehlungsprogramm richtet sich an Personen und Organisationen, die voll&ganz im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit empfehlen, z. B.:

  • Ernährungsberater:innen, Coaches, Heilpraktiker:innen,
  • Gesundheitsberater, Pflegedienste, Praxen, Einrichtungen mit Gesundheitsbezug usw.

(2) Voraussetzung ist:

  • die Anmeldung über das Partnerformular,
  • die Prüfung und Bestätigung durch voll&ganz.

Mit der Bestätigung erhältst du deinen persönlichen Partner-Link und Partner-Code.

(3) Die Teilnahme erfolgt auf selbstständiger Basis. Durch die Teilnahme entsteht kein Arbeitsverhältnis, keine Handelsvertretung und keine Gesellschaft zwischen dir und voll&ganz.

  1. Provisionsmodell im Profi-Programm

(1) Für jede über deinen persönlichen Partner-Link oder Partner-Code vermittelte, erfolgreich abgeschlossene Bestellung von Kund:innen erhältst du eine Provision in Höhe von 7 %.

(2) Provisionsbasis

  • Grundlage ist grundsätzlich der Netto-Warenwert der vermittelten Bestellung
    (ohne Versandkosten, ohne Rabatte anderer Art, ohne Gutscheine, ohne Rückerstattungen, ohne Steuern),
    sofern auf der Website oder im Partnerbereich nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(3) 2-stufiges Provisionsmodell (3 % auf geworbene Kund:innen deiner Kund:innen / Sub-Partner:innen)

  • Wenn durch deine Empfehlung weitere Profi-Partner:innen geworben werden, die sich eigenständig als Partner registrieren und von voll&ganz bestätigt werden, kannst du zusätzlich eine zweite Provisionsstufe erhalten.
  • Für Bestellungen, die von den Kund:innen solcher direkt von dir geworbenen Partner:innen generiert werden, erhältst du 3 % Provision auf den entsprechenden Netto-Warenwert, sofern und soweit dies auf der Website oder im Partnerbereich so vorgesehen ist.
  • Weitere Provisionsstufen über diese zweite Ebene hinaus sind ausgeschlossen; es handelt sich nicht um ein mehrstufiges Strukturvertriebssystem.

(4) Die Provisionssätze (7 % / 3 %) gelten dauerhaft für alle vermittelten Bestellungen der jeweiligen Kund:innen, solange:

  • das Profi-Programm besteht,
  • die Partnerschaft zwischen dir und voll&ganz aktiv ist und
  • die Teilnahmebedingungen eingehalten werden.

voll&ganz kann die Provisionssätze für zukünftige Empfehlungen nach Maßgabe von Ziffer 11 ändern.

  1. Abrechnung und Auszahlung der Provisionen

(1) Die Abrechnung und ggf. Auszahlung der Provisionen erfolgt nach den im Partnerbereich angegebenen Modalitäten (z. B. monatlich, ab einem bestimmten Mindestbetrag, in Form einer Gutschrift oder Auszahlung).

(2) Voraussetzung für eine Auszahlung ist grundsätzlich, dass:

  • alle vermittelten Bestellungen vollständig bezahlt sind,
  • kein Widerruf / keine Rückgabe der gesamten Bestellung erfolgt ist,
  • deine für die Abrechnung erforderlichen Daten (z. B. Bankverbindung, Steuernummer, ggf. USt-IdNr.) vollständig vorliegen.

(3) voll&ganz ist berechtigt, Provisionen zu stornieren oder zu korrigieren, wenn Bestellungen rückabgewickelt oder offenkundig missbräuchlich generiert wurden.

TEIL C – Allgemeine Regelungen für alle Programmarten
  1. Was ist nicht erlaubt?

Im gesamten Empfehlungsprogramm – sowohl für Endkund:innen als auch für Profi-Partner:innen – sind insbesondere untersagt:

  • Selbstempfehlungen, z. B. durch
    • Nutzung eigener Zweitkonten,
    • Empfehlung an die eigene Person oder
    • künstliche Aufteilung einer Bestellung auf mehrere Accounts;
  • Empfehlungen an Personen im gleichen Haushalt, soweit es nur dem Erschleichen von Vorteilen dient;
  • Nutzung von Spam-Methoden, z. B.:
    • unverlangte Massen-E-Mails,
    • automatisierte Nachrichten,
    • Posten von Empfehlungslinks in unpassenden Foren oder Kommentaren, wenn dies gegen die Regeln der jeweiligen Plattform verstößt;
  • das Anlegen von Fake-Accounts oder sonstige Manipulationen (z. B. Scheinbestellungen, systematische Testbestellungen nur zur Generierung von Provisionen);
  • jede Form von Verhalten, die gegen geltendes Recht, die AGB von voll&ganz, die Richtlinien externer Plattformen oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.

Bei Verstößen ist voll&ganz berechtigt,

  • die Teilnahme am Programm zu beenden,
  • bereits gutgeschriebene, aber noch nicht ausgezahlte Vorteile / Provisionen zu stornieren und
  • im Einzelfall auch rechtliche Schritte einzuleiten.
  1. Steuerlicher Hinweis

(1) Für Endkund:innen, die lediglich Rabatte oder Gutscheine erhalten, kann es sich in der Regel um private Vorteile handeln; im Zweifel sind steuerliche Fragen individuell zu klären.

(2) Wenn du als Profi-Partner:in am Empfehlungsprogramm teilnimmst, gelten für dich ggf. steuerrechtliche Pflichten in Bezug auf erhaltene Provisionen oder Sachleistungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer etc.). Bitte kläre dies individuell mit deiner Steuerberatung.

(3) voll&ganz übernimmt keine Haftung für die steuerliche Behandlung deiner Einnahmen aus dem Empfehlungsprogramm.

  1. Datenschutz

(1) Im Rahmen des Empfehlungsprogramms verarbeitet voll&ganz personenbezogene Daten, insbesondere:

  • Kundennummern,
  • Namen, Kontaktdaten,
  • verwendete Empfehlungslinks und -codes,
  • Bestell- und Umsatzdaten, soweit sie notwendig sind, um Empfehlungen, Rabatte und Provisionen korrekt zuzuordnen.

(2) Die Datenverarbeitung dient der technischen Durchführung, Abrechnung und Missbrauchskontrolle des Empfehlungsprogramms.

(3) Weitere Informationen zu Art, Umfang und Zwecken der Datenverarbeitung, zu deinen Rechten sowie zu Kontaktmöglichkeiten der Verantwortlichen findest du in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung auf unserer Website.

  1. Änderungen, Aussetzung und Beendigung des Programms

(1) voll&ganz behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm – insgesamt oder einzelne Programmteile – jederzeit:

  • zu ändern,
  • zu pausieren oder
  • zu beenden.

(2) Dies gilt insbesondere für:

  • die Teilnahmevoraussetzungen,
  • die Art und Höhe der Rabatte und Provisionen (z. B. Änderung von 7 % / 3 % für zukünftige Empfehlungen),
  • die technischen Abläufe (z. B. Tracking über Links / Codes).

(3) Änderungen gelten jeweils für zukünftige Empfehlungen. Für bereits erfolgreich vermittelte und bestätigte Bestellungen bleiben die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Konditionen maßgeblich, sofern nicht zwingende gesetzliche Gründe oder Missbrauchsverdacht etwas anderes erfordern.

(4) Ein Anspruch auf eine bestimmte Dauer des Programms, auf bestimmte Konditionen oder auf Teilnahme besteht nicht.

  1. Kontakt

Du hast Fragen zum Empfehlungsprogramm, möchtest dich als Profi-Partner:in anmelden oder einen Missbrauch melden?

Dann schreib uns an:
kontakt@vollundganz.de

So funktioniert unsere Crowdfunding-Kampagne

Du suchst Dir aus, was Du gerne von uns erhalten möchtest – zum Beispiel ein Probierpaket oder einen Gutschein für den Online-Shop.

Bei der Bestellung bestätigst Du, dass Du mit dabei bist, sobald die Mindestteilnehmerzahl bei der Kampagne erreicht wird. 
Wenn genug Vorbestellungen eingegangen sind, wird Deine Bezahlung abgebucht und wir starten mit der Produktion. Du hast also kein Risiko, hilfst aber bei der Finanzierung.

Die Gerichte werden dann frisch zubereitet, schockgefrostet und anschließend direkt zu Dir nach Hause geliefert.

So bekommst Du vollwertiges Essen für Deinen Alltag, und wir können Dank Deiner Unterstützung den Start von voll&ganz realisieren – planbar, nachhaltig und gemeinsam mit Dir.